meine Tätigkeiten
Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin
- umfassende Beratung
- Vertretung im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen und gerichtlicher Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik
- Vertragsgestaltung
hat zum Ziel
- Rechtsfragen und Verhandlungspositionen zu klären
- Interessen der Mandanten durchzusetzen
- die Beilegung von Uneinigkeiten zu fördern und ihr Entstehen zu verhindern
Als Mediatorin arbeite
- ich mit den Parteien nicht als Rechtsanwältin, sondern als Konfliktmanagerin in einem aussergerichtlichen Verfahren,
- um den Streitenden zu helfen, ihren Auseinandersetzungen auf den Grund zu gehen und um ihre Probleme in Eigenverantwortung zu lösen,
- mit dem Ziel eine verbindliche Vereinbarung zwischen ihnen herbeizuführen.
Als Gütestelle
- ermögliche ich den Parteien, ihren Streit rasch und ohne langwierigen Prozess gütlich beizulegen.
- Das Güteverfahren bietet eine unabhängige, objektive und qualifizierte Schlichtung. Es können durch Einleitung des Güteverfahren Verjährungsfristen gehemmt werden (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die aussergerichtliche Streitschlichtung dient eher die Fortführung von Beziehungen. Schließlich kann aus Vergleichen der Gütestelle bei erfolgreich abgeschlossenen Verfahren zwangsvollstreckt werden.
Download der für das Güteverfahren geltende Verfahrens- und Gebührenordnung (Stand 10/2015)